Camping AGB

ROCK OF AGES
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benutzung der Campingplätze

1. ACHTUNG: Die Campingflächen werden nur für die Dauer des Festivals als solche angelegt. Das Campen außerhalb dieser Zeiten ist daher untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Verweis vom Campinggelände und ggfs. eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Kaufgebühren für Campingkarten, die versehentlich erworben wurden, werden NICHT zurückerstattet!

2. Das Campen ist ausdrücklich nur auf den als Campingplätze ausgewiesenen Flächen erlaubt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Strafanzeige.

3. Der Campingplatz ist ab dem Donnerstag vor der Veranstaltung ab 18:00 Uhr geöffnet. Die Abreise muß spätestens bis zum Montag nach der Veranstaltung um 12:00 Uhr erfolgt sein.

4. Die Benutzung der sanitären Einrichtungen (Dixies) des Campingplatzes sind kostenlos (ausgenommen Toiletten- und Duschcontainer).

5. Aufgrund von Waldbrandgefahr ist offenes Feuer grundsätzlich nicht gestattet.

6. Der Verkauf und das Feilbieten von Waren (auch Lebens- und Genußmitteln) aller Art ist auf dem Campingplatz strikt untersagt.

7. Der Betrieb von Geräten zur Musikwiedergabe ist in der Zeit zwischen 01:30 Uhr und 07:00 Uhr strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Verweis vom Campinggelände. Ausgenommen ist der Betrieb mit Kopfhörern.

8. Mit dem Veranstalter und/oder der Gemeinde Seebronn ist kein Verwahr- oder Bewachungsauftrag abgeschlossen. Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Die Campinggebühr ist lediglich das Entgeld für den Platz auf dem das Fahrzeug bzw. das Zelt abgestellt und aufgebaut werden kann. Der Veranstalter und/oder die Gemeinde Seebronn haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.

9. Der Benutzer hat sein Fahrzeug so abzustellen und ein eventuelles Zelt so aufzubauen, daß eine Behinderung anderer Benutzer ausgeschlossen und eine Zufahrt zu den sanitären Anlagen jederzeit möglich ist. Beachtet der Benutzer diese Vorschriften nicht, so ist der Veranstalter und/oder die Gemeinde Seebronn berechtigt, falsch abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten und Risiko des Benutzers umzustellen.

10. Der Campingplatz ist sauber zu verlassen. Müll ist in die zur Verfügung gestellten Müllsäcke zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlung wird die Müllentsorgung den entsprechenden Verursachern in Rechnung gestellt.

11. Für die Müllsäcke wird vorab ein Pfand von 20,00 € erhoben. Bei gesäubertem Platz und anschließender Rückgabe des Restmülls an den Rückgabestellen, wird nach einer Platzkontrolle das Müllpfand in voller Höhe zurückerstattet. Den Anweisungen des Personals ist hierbei Folge zu leisten.

12. Die Müllentsorgung hat bis zum Tag nach der Veranstaltung spätestens 12:00 Uhr zu erfolgen. Danach entfällt jeglicher Anspruch auf das Müllpfand. Die Öffnungszeiten der Müllabgabestellen werden an der Eingangskontrolle (Container) ausgehängt.

13. Der Campingplatz ist nach der Benutzung in seinem ursprünglichen Zustand zu verlassen; Beschädigungen sind durch den Mieter oder auf dessen Kosten zu beseitigen. Kommt der Benutzer dieser Pflicht nicht nach, so kann der Veranstalter und/oder die Gemeinde Seebronn die Schäden auf Kosten des Benutzers beheben oder durch Dritte auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen.

14. Den Anweisungen des Personals des Veranstalters und/oder der Gemeinde Seebronn ist stets folge zu leisten.

15. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ein Verweis vom Campinggelände; weiter behält sich der Veranstalter und/oder die Gemeinde Seebronn in solchen Fällen das Recht zur Einleitung zivil- oder strafrechtlichen Verfolgung vor.