ALKOHOL MINDERJÄHRIG

Ich bin noch nicht volljährig. Darf ich auf dem Festival alkoholische Getränke kaufen und trinken?
Das deutsche Jugendschutzgesetz schreibt vor: In der Öffentlichkeit dürfen Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Andere alkoholische Getränke dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Siehe auch: link.