ALTERSBESCHRÄNKUNG

Ab welchem Alter und unter welchen Bedingungen darf ich auf das Festivalgelände?
Auf dem ROA-Festival gilt das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG).

Zutrittsbestimmungen Alter von 0 bis einschließlich 6 Jahre:
Konzertgelände: Nur mit Personensorgeberechtigtem (Auf jeden Fall für Gehörschutz sorgen! Gehörschutzgeräte (Lärmschutz-Kopfhörer) für Kleinkinder/Kinder sind am Merchandise-Stand am Eingang leihweise oder käuflich erhältlich).
Campingplatz: Nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem.

Zutrittsbestimmungen Alter von 7 bis einschließlich 15 Jahre:
Konzertgelände: Nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem.
Campingplatz: Nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem.

Zutrittsbestimmungen Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahre:
Konzertgelände (ab 24:00 Uhr): nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem.
Campingplatz (ab 24:00 Uhr): nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem.

Jugendliche von 16 bis einschließlich 17 Jahre ohne Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem haben bis 24:00 Uhr das Festivalgelände (Konzertgelände und Campingplatz) zu verlassen.
Siehe auch: link.