SCHWERBEHINDERTE SITZMÖGLICHKEIT

Dürfen Schwerbehinderte mit einer Gehbehinderung Geh- und Sitzhilfen wie Stöcke, Klappstühle etc. auf das Gelände bringen?
Nur bei Vorlage ihres Schwerbehindertenausweises und einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung, dass sie im Rahmen einer Veranstaltung wie dem ROA auf eine Geh- beziehungsweise Sitzhilfe angewiesen sind.